Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- Miet und Bewirtungsleistungen

Der CCO Eventgastronomie GmbH &

Charlies Catering (Sandy Gorny)

– Liefer- Miet und Leistungsbedingungen –

(Stand 2020)

A. Allgemeine Regelungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen aufgrund der uns erteilten Aufträge. Mit Zustandekommen

des Vertrags erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich

widersprechen.

3. Andere als die zur Geschäftsführung in der CCO Eventgastronomie GmbH berufenen Personen oder die mit einer Prokura versehenen Personen sind

nicht berechtigt, in unserem Namen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen zu treffen.

II. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

1. Mündliche oder fernmündliche Angebote gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich nach Abgabe schriftlich bestätigt werden.

2. Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von vierzehn Werktagen nach ihrem Zugang beim Kunden unter Bestätigung

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen werden.

3. Änderungen, insbesondere die nachträgliche Veränderung des Umfangs der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen oder Änderungen der

Lieferzeiten oder -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preise und Preisangaben

Alle Preise verstehen sich in EUR. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen.

Sie ist zusätzlich in der gesetzlichen Höhe zu zahlen.

IV. Beschaffenheiten und Qualitäten

1. Für die Beschaffenheit und die Qualität unserer Lieferungen und Leistungen sind allein die Angaben und Beschreibungen unseres Angebots maßgeblich.

2. Unsere Angebotsangaben stellen nur dann rechtsverbindliche Beschaffenheitsgarantien dar, wenn sie in unserem Angebot ausdrücklich als solche

bezeichnet sind.

3. Wir haften nicht für Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren

(Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort u.ä.) hervorgerufen werden.

V. Lieferzeiten und – Termine

1. Für die Lieferung gelten die vereinbarten Termine. Verschieben sich auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten,

sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

2. Wir haften nicht für Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben oder die auf höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen

oder Gewalttaten beruhen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der

Geschäftsgrundlage nach §313 BGB vorliegen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden bestehen

in diesen Fällen nicht.

VI. Gewährleistung, Mängelrüge

1. Für eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche auf Schadensersatz

bestehen nur unter den Voraussetzungen der Ziffer XIII dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Festgestellte Mängel hat der Kunde detailliert und schriftlich unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht.

3. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung bzw. Leistungserbringung.

VII. Leistungen Dritter

Soweit wir zusätzlich zu eigenen Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitnehmer, Künstler, Fremdunternehmen), haften wir nur für eine sorgfältige

Sichtung und Auswahl dieser Dritten. Wir haften jedoch nicht für mangelhafte Leistungserbringung durch diese.

VIII. Schutzrechte Dritter; Genehmigungen

1. Wir haften nicht für die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten Dritter durch den Veranstalter. Dieser hat rechtzeitig

vor einer Veranstaltung die notwendigen Erklärungen Dritter sowie alle für die Durchführung der Veranstaltung etwa erforderlichen behördlichen

Genehmigungen einzuholen.

2. Soweit wir von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten oder von staatlichen Stellen wegen Nichtvorlegens von Genehmigungen

in Anspruch genommen werden, hat uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme freizustellen.

3. Liegen die notwendigen Erklärungen Dritter oder erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vor, sind wir berechtigt, unsere Leistungen

zurückzuhalten oder zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt.

IX. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als erbracht. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber

angenommen. Anfallende Spesen und Bankgebühren, insbesondere bei Auslandszahlungen, sowie die die Kosten für einen Scheck- oder Wechselprotest

gehen zu Lasten des Kunden.

3. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

4. Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, bis zu 50 % des Auftragswerts bei Auftragsannahme

und weitere 25 % bis zum 10. Werktag vor der Veranstaltung als Vorauszahlung zu verlangen. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich der

Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere vorbereitenden Leistungen bis zur Zahlung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle des Rücktritts gelten die Bestimmungen in Ziffer XI entsprechend.

5. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die auf eine Gefährdung unserer Forderungen schließen lassen, so sind wir berechtigt,

abweichend von den vereinbarten Bedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlungen bis zur Höhe der Auftragssumme oder Sicherheitsleistung zu

verlangen. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine von uns geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht

binnen einer Frist von einer Woche leistet. Treten wir vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, 25 % der Auftragssumme als pauschalierten

Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis

vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

X. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an von uns leih- oder mietweise zur Verfügung gestellten Gegenständen, die im Eigentum

Dritter stehen, ist ausgeschlossen.

XI. Stornierungen/Abbestellung

Eine kostenfreie Stornierung ist nach Zustandekommen des Vertrages nicht mehr möglich. Dies gilt nicht bei Verletzung unserer Verpflichtung zur Rücksichtnahme

auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges

gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

1. Storniert der Kunde die bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltung, Lieferung oder Leistung vor dem vereinbarten Leistungs- oder

Veranstaltungszeitpunkt, so sind wir berechtigt, folgende Prozentpunkte von der Vertragssumme ,wie folgt, in Rechnung zu stellen:

  • 35 % der Angebotskosten ab Zeitpunkt der Buchung.
  • 55 % der Angebotskosten vom 6. bis 8. Monat vor der Veranstaltung.
  • 90 % der Angebotskosten ab dem 5. Monat vor der Veranstaltung.
  • 100% der Angebotskosten ab 30 Tage vor der Veranstaltung.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Stornierungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei uns. Der Abzug ersparter

Aufwendungen ist bei den Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 1 bereits berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch

die Abbestellung ein geringerer Schaden entstanden ist.

3. Ferner sind wir unsererseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem

Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.

XII. Änderung der Teilnehmerzahl

1. Eine Reduzierung bzw. Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % hat uns der Kunde spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich

mitzuteilen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der neue Preis darf für den Kunden nicht unzumutbar sein.

2. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl bis zu 5 % wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

3. Die unter II. Nr. 3 festgelegten formellen Anforderungen werden von dieser Regelung nicht berührt.

XIII. Haftung

1. Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistung sind bei bloß fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren

Schaden. Wegen sonstiger Pflichtverletzungen haften wir auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, die

Pflichtverletzung betrifft eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die verschuldens-unabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

bleibt unberührt.

2. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung

unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XIV. Datenverarbeitung

Der Kunde ist mit der elektronischen Verarbeitung und Speicherung der von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellten

Daten einverstanden.

XV. Sonstiges

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem erteilten Auftrag ist Oberhausen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen

Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

3. Änderungen des erteilten Auftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

4. Sollten einzelne dieser Bedingungen oder einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der

Regelungslücke soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten gerecht wird.

B. Besondere Vereinbarungen über Veranstaltungen in von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten

I. Veränderung, Nutzung

1. Jedwede räumliche Veränderung sowie jedwede sonstige Einwirkung auf Substanz oder Zubehör und jede Nutzung, die über die mit uns vertraglich

vereinbarte Nutzung hinausgeht, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

2. Für die Verwendung nicht von uns zur Verfügung gestellter technischer oder mechanischer Ausstattung ist allein der Veranstalter verantwortlich.

Er hat für einen ordnungsgemäßen Gebrauch aller Einrichtungen zu sorgen.

II. Anbringung von Materialien, werbliche Nutzung

1. Wir können dem Veranstalter die Anbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese nach unserer

sachgerechten Einschätzung nicht mit den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen für die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten

Räumlichkeiten übereinstimmen oder den vertraglichen Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Veranstalter kann

aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen, es sei denn, ihm wurde die Verwendbarkeit dieser Mittel vorher schriftlich von uns zugesichert.

2. Die – auch gelegentliche oder nur teilweise – Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu Werbezwecken sowie die Anbringung

jedweder Form von Werbematerial bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

III. Haftung des Veranstalters

1. Der Veranstalter haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten

Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung

zu verantworten ist.

2. Der Veranstalter haftet ferner für jedweden durch die Veranstaltung an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, technischen Einrichtungen und

dem Inventar entstehenden Schaden und stellt uns unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen anlässlich der Veranstaltung erlittener

Schäden gegen uns geltend machen.

3. Auf Verlangen hat der Veranstalter einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzulegen oder eine ausreichende Sicherheit

zu leisten.

IV. Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben, insbesondere Vergnügungssteuern, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallen, trägt der Veranstalter. Dieser ist Steuerschuldner.

C. Besondere Vereinbarungen für das Catering an Messeständen

1. Lebensmittelbestellungen aus dem Standardangebot können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin storniert werden.

2. Auf Wunsch des Kunden nehmen wir nicht angebrochene oder ungeöffnete Gebinde (Bierfässer, Kisten, Kästen, Kartons o.ä.) zurück und erteilen

dem Kunden hierzu eine Gutschrift.

3. Die Rückholung unversehrter Gebinde sowie die Rückholung eventuell bereitgestellten Geschirrs (Inventars) erfolgt am letzten Messe- oder

Veranstaltungstag. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar oder beschädigte Gebrauchsgüter stellen wir dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert

in Rechnung.